Das Heidelberger Baron-Münchhausen-Zentrum gibt bekannt …

Den Zeitungen scheint keine Behauptung zu absurd zu sein, um sie nicht doch erst einmal abzudrucken – jedenfalls dann, wenn bequemerweise eine Pressemitteilung dazu existiert, die man einfach abschreiben kann. „Nichtraucherschutz wirkt!“ – das hört sich auch erst einmal gut an. Zur journalistischen Sorgfalt würde allerdings gehören, auch der dahinterstehenden Veröffentlichung ein paar Blicke zu gönnen. In diesem Fall handelt es sich um zwei neue Publikationen aus dem Hause DKFZ in Heidelberg: Publikation 1. Publikation 2. Es nimmt schon ein bißchen wunder, mit welcher Bereitwilligkeit die gesamte deutsche Presse Behauptungen als wahr verbreitet, denen man zehn Kilometer gegen den Wind ansehen kann, daß sie wenig mit Wissenschaft und viel mit Meinungsmache zu tun haben.

Die Kernbotschaft “Wir fordern das totale Rauchverbot in ganz Deutschland! Das Volk will es! Das Volk braucht es! Die Gastronomie wird es lieben!” zielt natürlich vorrangig auf den Volksentscheid in Bayern ab – das läßt sich auch am Zeitpunkt der Veröffentlichung erkennen. Die überwältigende Mehrheit der Deutschen, nämlich über 70 Prozent der Bevölkerung, heißt es, sei für Rauchverbote in der Gastronomie.  Was nicht dazugesagt wurde: Das bedeutet ganz und gar nicht, daß 70 Prozent der Bevölkerung für ein ausnahmsloses Rauchverbot sind.

In Publikation 2 erfährt man auf Seite 1, daß die “grundsätzliche Befürwortung oder Ablehnung von Rauchverboten – unabhängig von den derzeitigen bundeslandspezifischen Ausgesaltungen des Rauchverbots” erfragt wurde. Auf gut Deutsch:  Die angeblichen 70 Prozent Rauchverbotsbefürworter enthalten auch alle Umfrageteilnehmer, die mit dem derzeitigen Gesetz – zum Beispiel auch in Bayern – vollständig zufrieden sind und sich gar keine Änderungen wünschen. Einen eindeutigen Hinweis darauf, daß die momentane Regelung samt ihrer Ausnahmen den Beifall der Bevölkerung findet, erkennt man auch in Publikation 2, Abbildung 22. Laut dieser Grafik ist die Zustimmung zu Rauchverboten zwischen Februar 2007 und Februar 2008 nicht gestiegen, sondern zurückgegangen. Erst im Februar 2009 - nachdem die jetzige Regelung in den meisten Bundesländern schon eingeführt war – stieg die Zustimmung auf über 70 Prozent an.

Und was, fragen Sie sich zu Recht, halten die Leute dann eigentlich von einem totalen Rauchverbot?  Das DKFZ kann uns das leider nicht verraten – oder vielleicht wollte man dieses Ergebnis ja auch lieber für sich behalten? Aber im Jahr 2008 ergab eine Allensbach-Umfrage, daß nur 35 Prozent der Bevölkerung ein Rauchverbot dieser Art für richtig halten. Fast die Hälfte der Bevölkerung plädierte für eine Regelung mit Ausnahmen. Und 14 Prozent wollten gar kein gesetzliches Rauchverbot. Wenn heute – wie vom DKFZ behauptet – hingegen fast 30 Prozent gegen Rauchverbote irgendwelcher Art sind, dann hätte sich diese Zahl innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt.

Über die Plattheiten und Absurditäten, die in der neuesten Pressemitteilung unter dem angesehenen Namen DKFZ verbreitet werden, kann man sich wirklich nur wundern. So sollen „Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums“ ergeben haben, daß in Nichtrauchergaststätten „die Belastung mit Tabakrauchpartikeln, die tief in die Lunge eindringen können, um rund 80 Prozent gesunken ist“. In reinen Nichtrauchergaststätten, wohlgemerkt. Aber nur in Nichtraucherlokalen stellt eine solche Luftqualität nach Meinung des DKFZ einen exzellenten Gesundheitsschutz für Angestellte und Gäste dar. Dasselbe Ergebnis gilt hingegen als völlig unzureichend, wenn anstelle eines Rauchverbots eine technische Nichtraucherschutzlösung zum selben Ergebnis führt! Dann nämlich wird mit Vehemenz abgestritten, daß eine Säuberung der Luft um genau dieselben 80 Prozent ausreichen würden, um Nichtraucher zu schützen.

Weil sie so schön absurd ist, zitieren wir die Textpassage aus dem Vorwort in Publikation 1, in der dies begründet wird, hier in voller Länge:

„Da selbst kleinste Mengen dieser Substanzen zu Veränderungen des Erbgutes und damit zu einer potenziellen Tumorentwicklung beitragen können, gibt es keine wissenschaftlich gesicherte Grenzwerte, unterhalb derer die Gesundheit nicht gefährdet wird. Für Tabakrauch gilt: Nur eine Nullbelastung schützt vor den darin enthaltenen Giften und Kanzerogenen.“

Müßte man diese Vorgabe ernst nehmen, würde also auch kein Weg am Zusperren aller Nichtraucherlokale vorbeiführen. Denn eine Luftverbesserung um 80 Prozent ist natürlich ganz und gar nicht dasselbe wie eine Nullbelastung!

Gut also, daß wir alle im Grunde längst geahnt haben, daß die Null-Molekül-Theorie blühender Blödsinn ist. Denn eine Nullbelastung läßt sich beim besten Willen nicht herstellen, egal ob in einem Lokal nun geraucht wird oder nicht. Nicht einmal im Freien ist eine solche Nullbelastung möglich! Und was das DKFZ ebenfalls verschweigt: Tabakrauch unterscheidet sich nicht nennenswert von dem Rauch bei anderen Verbrennungsprozessen. Dieselben Kanzerogene, die den Tabakrauch krebsverdächtig machen, werden auch durch brennende Kerzen erzeugt. Oder beim Frittieren und Grillen. Vom Straßenverkehr ganz zu schweigen – die Luft an einer vielbefahrenen Straße kann viel schlechter sein als die in einer Raucherkneipe, die mit einer modernen, auf Nichtraucherschutz hin entwickelten Lüftungsanlage ausgestattet ist. Was also spräche dagegen, beim  technischen Nichtraucherschutz einfach den vom DKFZ so gepriesenen verbesserten  Luftschadstoffwert von Nichtraucherlokalen als Maßstab zu nehmen?

Die Antwort lautet: Aus Nichtraucherschutzgründen spricht eigentlich gar nichts dagegen. Daß das DKFZ sich mit Händen und Füßen und mit Argumenten, die jedem anständigen Wissenschaftler eigentlich die Haare zu Berge stehen lassen müßten, dagegen wehrt, liegt daran, daß es das Rauchverbot in der Gastronomie in Wirklichkeit gar nicht deshalb will, weil ihm der Nichtraucherschutz so sehr am Herzen läge. Es ist vielmehr als ein “Raucherumerziehungsprogramm” gedacht. Das ergibt sich auch aus der Pressemitteilung ebenfalls ganz eindeutig: “Rauchern helfen die Rauchverbot zudem dabei, den Zigarettenkonsum zu reduzieren oder ganz mit dem Rauchen aufzuhören.” Das mag ja auch wirklich stimmen – aber wie könnte das dem Hausrecht der Wirte übergeordnet sein, die in ihren Lokalen das Rauchen erlauben wollen? Auch das Bundesverfassungsgericht hätte bei einer solchen Begründung noch ein Wörtchen mitzureden. Denn der Gesundheitsschutz der Nichtraucher wurde zwar wirklich dem Hausrecht des Gastwirts übergeordnet. Aber daß man auf seine Kosten auch Volksumerziehungsprogramme betreiben darf, davon war nicht die Rede. Das Tabakkontrollzentrum am DKFZ wiederum hat genau diese Umerziehung (nicht den Nichtraucherschutz!) zum Hauptziel:

“Das Heidelberger WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle wurde gegründet mit der Zielsetzung, einen spürbaren Beitrag zu nationalen und internationalen Bemühungen um die Verringerung des Tabakkonsums zu leisten.”

So kann man das Schwarz auf Weiß auch in der Selbstdarstellung auf der DKFZ-Website nachlesen.

Natürlich wurde (in Publikation 2) auch wieder einmal eine Beweisführung versucht, daß das totale Rauchverbot in Deutschland überhaupt nicht zu Umsatzeinbußen führen werde, denn anderswo sei das ja auch nicht so gewesen. Ich muß gestehen, die Beweisführung für den stabilen Umsatz bei glücklichen Pub-, Bistro- und Kneipenwirten in Irland, Großbritannien und Frankreich habe ich nur kurz überflogen. Eine eingehende Beschäftigung damit lohnt sich nicht, denn das Kneipensterben in Irland, in Großbritannien und in Frankreich ist in den betroffenen Ländern allgemein bekannt und der Zusammenhang mit dem Rauchverbot wird dort nicht bezweifelt. Warum sollte man sich dann noch die Mühe machen, das Datenmaterial auf Stichhaltigkeit zu überprüfen, mit dem das Offensichtliche wegerklärt werden soll?

Auch die Behauptung,  ein ausnahmsloses Rauchverbot – und nur ein ausnahmsloses Rauchverbot – werde Wettbewerbsverzerrungen verhindern, ist schon längst widerlegt. Die Wettbewerbsverzerrungen betreffen dort, wo drinnen totales Rauchverbot herrscht, eben die Möglichkeit, Raucherbereiche außen einzurichten. Und die Krokodilstränen um die nichtrauchenden Mitarbeiter der Gastronomie setzen der Heuchelei nur noch ein Sahnehäubchen auf. In einer Branche, die zu mindestens zwei Dritteln aus Nichtraucherbetrieben besteht, in der aber fünfzig bis siebzig Prozent aller Mitarbeiter selbst rauchen, kann doch wirklich jeder Nichtraucher eine Anstellung finden, die seinen Wünschen gerecht wird. Da haben es eher die rauchenden Kellner und Köche inzwischen schwer, wenn sie lieber in einem Raucherbetrieb arbeiten möchten.

Daß die Gastronomie die einzige Branche ohne ein vollständiges Rauchverbot sei, wie die Pressemitteilung behauptet, ist daneben auch unzutreffend. In Deutschland gibt es kein grundsätzliches Rauchverbot an Arbeitsplätzen – das müßte gerade dem DKFZ bestens bekannt sein, denn darüber hat man dort ja sonst gar nicht genug zu zetern.

Die Dickfelligkeit, mit der beweisbar unzutreffende Behauptungen über die wirtschaftliche Unbedenklichkeit des Rauchverbots ständig wiederholt werden, erzwingt die Schlußfolgerung, daß hier nicht irrtümlich fehlerhafte Information, sondern ein Fall von gezielter Desinformation vorliegt. Der Gastronomie kann man in diesem Punkt freilich nichts mehr vormachen. Und gerade in Bayern haben die Wirte Anfang 2008 die Folgen des Total-Rauchverbots schmerzhaft genug zu spüren bekommen. Die Desinformationskampagne des DKFZ zielt also auf alle diejenigen ab, die es nicht besser wissen können: Ahnungslose Nichtraucher, die vielleicht seit Jahren keine Kneipe mehr von innen gesehen haben und einer angesehenen Institution wie dem DKFZ natürlich Vertrauen schenken. Ein Vertrauen, mit dem in einer Dreistigkeit Schindluder getrieben wird, die einem die Sprache verschlagen könnte.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum empfiehlt “dringend auch für die Gastronomie eine Bundesgesetzgebung ohne Ausnahmeregelungen, die einen hundertprozentigen Nichtraucherschutz gewährleistet”. Das geht zwar gar nicht, denn Gaststättenrecht ist Ländersache – aber das Fordern von unsinnigen und undurchführbaren Gesetze, mit denen Rauchern und allen, die mit ihnen zu tun haben, das Leben möglichst sauer gemacht werden soll, ist ja der rote Faden und sogar die Existenzberechtigung des DKFZ. Und damit alles zum Abschluß auch noch eine kämpferische Note bekommt, folgt zum Abschluß der Pressemitteilung noch die Ergänzung: “Die Politik muß handeln.”

Mit diesem Satz bin ich als einzigem ebenfalls einverstanden. Denn die Politik sollte wirklich handeln. All dieser unwissenschaftliche Blödsinn, der unter dem Etikett “Tabakkontrolle” aus dem Hause DKFZ in Heidelberg zusammenfabuliert wird, ist nämlich von meinen Steuergeldern mitbezahlt worden. Und hier ist der Bund sogar wirklich der richtige Ansprechpartner – das DKFZ wird nämlich zu 80 Prozent aus Bundesmitteln finanziert.

Dem WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle am DKFZ gehören entweder aur der Stelle die finanziellen Mittel entzogen, oder ihre Arbeit sollte wenigstens einer Qualitätskontrolle unterworfen werden. Eine Organisation wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen würde sich als Kontrollinstanz beispielsweise anbieten. Es muß ein Ende damit haben, daß es ausreichend ist, sich das Etikett “Wissenschaftler” anzukleben, um Politik und Medien wie einen Tanzbären am Nasenring vorführen zu können.