Gegner des totalen Rauchverbots = Tabaklobby?

Das jedenfalls scheinen die Befürworter des totalen Rauchverbots selbst ganz fest zu glauben. Auch der Radiospot, den sie auf ihrer Website veröffentlicht haben, hat das zum Inhalt.  Das Reinhören in diese Abgründe an Realitätsverlust ist sehr zu empfehlen – vor allem für diejenigen, die um ihre berufliche Existenz bangen müssen, falls das Volksbegehren eine Mehrheit findet. Es gibt unter den “Ja-Sagern” offenbar Leute, die meinen im Ernst, Kinkerlitzchen wie Jobverlust oder Umsatzeinbrüche bis zur Geschäftsaufgabe müßten jedem ganz egal sein, dem fiese Tabaklobby nicht wahnsinnig viel Geld zugeschoben hätte.

Die Tabaklobby spielt überhaupt eine Rolle in der Argumentation der Raucherfeinde, über die man eigentlich nur den Kopf schütteln kann. Daß die Tabakindustrie das Produkt, von dem sie lebt, nicht verboten sehen will, ist eigentlich ganz normal. Die Alkoholproduzenten würden sich ja auch gegen Verbote wehren (falls Islamisten oder Gesundheitsfanatiker einen solchen Anlauf unternehmen würden), und ebenso die Metzgereien (falls die Veganerbewegung dies fordern würde).  Aber eigentlich hat ja gerade die Tabakindustrie in den letzten Jahren einiges einstecken müssen, das ihr ganz sicher nicht gefallen hat. Eine ganze Reihe von Tabaksteuererhöhungen im Lauf der letzten Jahre zum Beispiel. Oder das Tabakwerbeverbot in Zeitschriften. Wie kommt das eigentlich, da die Tabakindustrie angeblich Jahr für Jahr dreistellige Millionenbeträge in die “politische Landschaftspflege” steckt – so der Vorwurf, den die “Ja-Sager”-Seite ihnen macht?

Mediale Hetze gegen Raucher

Der Autor dieser Zeilen hatte nie ein irgendwie emotionales Verhältnis zur Tabakindustrie – er kauft von ihnen hergestellte Produkte, mehr nicht. Aber im Jahre 2007, als begleitend zur Einführung der Bundes-Rauchverbote und der Länder-Rauchverbote eine mediale Hetze gegen Raucher von nie gekannter Gehässigkeit losbrach, hätte er es, um der Wahrheit die Ehre zu geben, doch recht beruhigend gefunden, eine so mächtige Lobby wie die Tabakindustrie auf seiner Seite zu wissen – und ob ein solcher Bündnispartner vielleicht doch ein bißchen anrüchig gewesen wäre, das hätte ihn gar nicht gekümmert. Leider war von der Tabaklobby aber nichts zu sehen und nichts zu hören. Im Gegensatz zur Pharmaindustrie, denn nach der Abschaffung der Raucherabteile bei der Bahn waren sofort alle Bahnhöfen mit Nicorette-Werbung zugepflastert, und in allen Zeitungen wurde für Raucherentwöhnungskurse geworben. An die Macht der Tabakindustrie glaubt er seither nicht mehr.

Fast schon als niedlich kann man den Betrag bezeichnen, den die Tabaklobby dem Aktionsbündnis gegen das totale Rauchverbot – übrigens absolut nicht heimlich, sondern in aller Offenheit! – gestiftet hat. Gerade mal 150.000 Euro von den angeblichen 128 Millionen Euro hatte der Deutsche Zigarettenverband dem Aktionsbündnis gegen das totale Rauchverbot beigesteuert. Das wären weniger als 0,1 Prozent des Betrags, den die Tabaklobby angeblich pro Jahr für solche Aktionen zur Verfügung hat. Und es ist weniger, als so mancher Wirt für Umbaumaßnahmen in seiner Gaststätte ausgegeben hat.

Das Volk hat beim Volksentscheid über das totale Rauchverbot nicht über das Schicksal der Tabaklobby zu entscheiden, sondern – unter anderem – über das der Wirte, die für teuer Geld Raucherbereiche eingerichtet haben.

Tabak gehört ebenso wie Alkohol zum Alltag der Gastronomie, also ist die Tabakindustrie jedenfalls ein Verbündeter, der in der Gastronomie ebenso naheliegend ist wie die Brauereien, über deren Teilnahme sich ja auch niemand aufregt. Daß die Ärzte- und Apothekerverbände sich mit der Ja-Sager-Seite verbündet haben, ist ebenfalls keine Überraschung, denn was könnten sich Kneipenwirte von ihnen auch versprechen? Den Ärzten ist ja nicht nur das Rauchen, sondern auch der Alkohol ein Dorn im Auge. Und beim Essen würden sie einem auch am liebsten alles verbieten, was einem schmeckt.

Ja beim Volksentscheid heißt Nein zu Spaß, Genuß und Lebensfreude

Der eigentliche Unterschied zwischen den Unterstützern des Volksbegehrens und denen, die sich der Initiative „Bayern sagt Nein“ angeschlossen haben, ist keiner zwischen Gut und Böse, wie es manche  behaupten. Es ist der Unterschied zwischen Pflicht und Genuß. Wer käme denn auf den Gedanken, die Organisationen, die das Volksbegehren unterstützten, irgendwie mit Spaß, Genuß und Lebensfreude in Verbindung zu bringen? Von der Deutschen Krebshilfe bis zum Landessportbund, vom Berufsverband Kinderärzte bis zur WHO: Man braucht auch keine übersinnliche Begabung, um zu ahnen, daß allen diesen Organisationen ein Kneipensterben völlig egal wäre – oder vielleicht sogar nicht einmal schlecht ins Konzept passen würde. In Kneipen geht man nun einmal hauptsächlich, um Alkohol zu konsumieren. Wann hat Ihnen Ihr Hausarzt eigentlich zum letzten Mal geraten, öfter eine Kneipe zu besuchen? Vermutlich noch gar nie. Er wird Ihnen eher erzählt haben, Sie sollten nicht rauchen, keinen Alkohol trinken und weniger essen. Das Problem mit dieser ganzen verlogenen Verbieterei ist: Die vielen Gesundheitsrisiken, denen Sie unfreiwillig ausgesetzt sind, interessieren dabei niemanden. Schichtarbeit zum Beispiel erhöht das Risiko für Herzkrankheiten und Krebserkrankungen. Welcher Arzt rät einem Schichtarbeiter, sich eine gesündere Arbeit zu suchen? Wenn Sie arbeitslos werden, dann kann man Sie im Gegenteil sogar dazu zwingen, eine Schichtarbeit anzunehmen – und Sie werden Ihren Arzt kein Sterbenswörtchen dagegen sagen hören. Auch dann nicht, wenn Ihre Arbeit Sie wirklich krank macht. Verbieten wird er Ihnen dann nur das, was Ihnen nebenbei noch ein bißchen Freude machen könnte.

Genuß des Augenblicks vs. Verzicht für künftiges Wohlergehen

Genau wie beim Geld, wo manche solche Angst haben, ihr Geld könnte ihnen ausgehen, daß sie jeden Pfennig dreimal herumdrehen, bevor er widerwillig ausgegeben wird, gibt es auch Menschen, die mit ihrer Gesundheit ebenso verfahren. Sie verzichten auf das Vergnügen des Moments und hoffen, dafür als Belohnung für immer gesund zu bleiben. Aber weil es natürlich keinen Spaß macht, so zu leben, wollen sie, daß alle anderen gezwungen werden, es ihnen gleich zu tun. Denn der bloße Anblick eines Menschen, der es sich gut gehen läßt, ist für so jemanden kaum zu ertragen. Aber was hat eigentlich die Gastronomie von solchen Leuten zu erwarten? Es ist kein Zufall, daß viele Wirte jeden Eid darauf schwören würden, daß an einem Raucher – nicht nur in der Kneipe, sondern auch im Restaurant – fast immer mehr verdient ist als an einem Nichtraucher. Raucher sind genußorientierter, ihnen ist der Spaß in der Gegenwart fast immer einen Tick wichtiger als die Hoffnung auf eine spätere Belohnung für ihren jetzigen Verzicht. Daß die Raucher nach dem Essen nicht mehr sitzenbleiben, sondern den “gemütlichen Teil” des Abends anderswo suchen, ist für Speiselokale durchaus spürbar, und auch ein vermehrter Zulauf von Nichtrauchern kann das nicht immer ganz ausgleichen. Aber in Kneipen sind Nichtraucher so in der Unterzahl, daß das Rauchverbot für viele der fast sichere Ruin wäre – so wie es auch schon in anderen Ländern geschehen ist.

Wer beim Volksentscheid mit NEIN stimmt, der gibt damit also keine Stimme für die Tabaklobby ab, sondern für das Existenzrecht seiner Kneipe.

Kinderschutz in der Kneipe?

Jetzt in der Endphase des Wahlkampfs wird nicht nur der Popanz Tabaklobby zu einer ganz erstaunlichen Größe aufgeblasen. Auch der Kinderschutz muß als Begründung herhalten. Als Kneipengänger kann man sich da nur verwundert die Augen reiben. Denn was haben eigentlich Kinder in einer Kneipe verloren? „Aber die Festzelte!“, fährt mir da eine Dame von der Gegenseite mit sich überschlagender Stimme ins Wort. „Kinder haben doch auch ein Recht darauf, Festzelte besuchen zu können! Und den gefährlichen Passivrauch kann man ihnen einfach nicht zumuten! Davon werden sie krank!“

Abgesehen davon, daß Leute, die in den sechziger und siebziger Jahren Kinder gewesen sind – meine Generation -, genau wissen, daß sie auch nicht öfter krank gewesen sind als heutige Kinder, obwohl wir damals alle noch überall und ganz selbstverständlich vollgeraucht wurden: In Wirklichkeit will diese Dame natürlich sagen: Eltern haben ein Recht darauf, ihre Kinder jederzeit und überall in Bierzelte zu schleppen, ob das ihren Kindern gefällt oder nicht. “Kinder würden rauchfreie Zelte wählen”, behauptet ein Plakat, mit dem für das Rauchverbot in Bierzelten geworben wird. In Wirklichkeit würden  Kinder statt rauchfreier Zelte sicherlich noch viel lieber ein paar Runden auf den Karussells drehen, während die Erwachsenen mit ihrem Bier in dem lauten, überfüllten Zelt beschäftigt sind.

Das Bierzelt als Kinderspielplatz?

Das Kind, das beim Oktoberfest oder sonstwo ausgerechnet das Festzelt für die größte Attraktion hält, möchte ich gerne kennenlernen. Die Kinder, die ich kenne, nehmen den Aufenthalt im Festzelt zwar meist ohne Murren, aber auch ohne Begeisterung hin. Es ist sozusagen der Preis, den sie ihren Eltern dafür zu zahlen haben, daß sie auch Karussell, Geisterbahn und Boxautos fahren, Lose, gebrannte Mandeln und Zuckerwatte kaufen dürfen. Das sind nämlich die Dinge, die sie eigentlich auf der Festwiese machen wollen. Bierzelte mit ihrem Lärm und ihrem Gedrängel sind klar und eindeutig ein Erwachsenen- und kein Kindervergnügen, egal ob mit oder ohne Rauch. Wer wirklich glaubt, daß ausgerechnet sein Kind diesen unvermeidlichen Pflichtteil des Festbesuchs ernsthaft vermissen würde, der gibt sich einem frommen Selbstbetrug hin. Er will sich nicht eingestehen, daß der Bierzeltbesuch sein eigener kleiner egoistischer Wunsch ist, und nicht etwa eine kindgerechte Vergnügung.

Wieso erscheint es neuerdings manchen Leuten so wichtig, Kinder ausgerechnet dort zu schützen, wo sie sich nur einen kleinen Bruchteil ihrer Zeit aufhalten? Der Festzeltbesuch findet für sie kaum öfter als zwei- bis dreimal im Jahr statt. Auch in Restaurants und Cafés halten sie sich vergleichsweise selten auf, und in Kneipen nehmen verantwortungsbewußte Eltern ihre Kinder überhaupt nicht mit. Wäre es den Verfechtern des Kinderschutzes in Bierzelten ernst mit dem, was sie vertreten, dann müßte in ihren Augen eine noch viel wichtigere Pflicht sein, das Rauchen in Wohnungen zu verbieten. Denn in der elterlichen Wohnung hält sich ein Kind ja viel längere Zeit auf als in allen gastronomischen Einrichtungen zusammen.

Der Gesundheitsminister als Großer Bruder?

Nach aktuell geltendem Recht ist es zwar nicht möglich, gegen Rauchen in der eigenen Wohnung vorzugehen, auch wenn sich dort Kinder aufhalten – Stichwort: Unverletzlichkeit der Wohnung -, aber das Grundgesetz ist in den letzten Jahren ja schon für weit weniger geändert worden, also sollte man lieber keine Wetten darauf abschließen, daß das auch so bleibt. Wo das Eigentums- und Hausrecht des Wirts seinen verfassungsrechtlichen Schutz verloren hat, da können auch die privaten Wohnungen diesen Schutz verlieren. Man bräuchte sich dafür nicht einmal neue Begründungen ausdenken: Alles, was für ein Rauchverbot in der Gastronomie spricht, spricht im Prinzip ja auch für ein Rauchverbot in Privatwohnungen. Und wenn in der Kneipe die Gegenargumente als unwichtig betrachtet werden, dann wird das auch im Fall von Privatwohnungen geschehen. Und warum sollte man sich dann nur für die Wohnungen interessieren, in denen Familien mit Kindern leben? Großeltern, Tanten, Onkel und Freunde der Familie werden mit den Kindern mindestens so oft besucht wie Festzelte – und wenn nicht, dann müßten die Kinder – wie in den Kneipen – trotzdem geschützt werden, weil es ja immer sein könnte, daß sie doch einmal in diese Wohnung gelangen. Werden dann vielleicht online überwachte Rauchmelder in jeder Wohnung Vorschrift, und der Gesundheitsminister wird zum Orwellschen Großen Bruder?

Wer beim Volksentscheid mit NEIN stimmt, der gibt damit keine Stimme für die Tabaklobby ab, sondern für die Eigentumsfreiheit und das Hausrecht – heute die des Wirtes, morgen vielleicht aber schon die der eigenen Wohnung.

Ein Blick über den Grenzzaun

In fast ganz Deutschland gelten Nichtraucherschutzgesetze, die ganz ähnlich sind wie das, dessen Abschaffung in Bayern so vehement gefordert wird. Überall, wo die Grünen mit in die Regierung gelangen, versuchen sie, das zu ändern. In Hamburg hat die schwarz-grüne Regierung das Rauchen weiter eingeschränkt, und im Saarland hat die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP schon vor Monaten ein totales Rauchverbot beschlossen – genau die Regelung, die Sie auch in Bayern bekommen werden, falls Sie mit Ja stimmen.

Am 1. Juli sollte dieses Gesetz in Kraft treten. Aber das wird nun nicht geschehen. Denn der saarländische Verfassungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung  getroffen, daß das alte Gesetz weitergelten muß, bis er darüber entschieden hat, ob

von Verfassungs wegen Übergangsregelungen und/oder ein finanzieller Ausgleich zugunsten derjenigen Gaststätteninhaber geboten sind, die durch die Anordnung eines strikten Rauchverbots in besonderer Weise belastet werden“.

Damit sind Gaststätten gemeint,

die nach Inkrafttreten der Regelung nicht mehr in derselben Art und Weise fortgeführt werden kann, sei es – wie bei Wasserpfeifenlokalen -, dass das prägende Angebot als solches nicht mehr aufrechterhalten werden darf, sei es – wie insbesondere in der getränkegeprägten Kleingastronomie -, dass das bisherige Angebot überwiegend Raucher anspricht, die die Gaststätte bei einem strikten Rauchverbot nicht mehr aufsuchen, mit der Folge, dass diese aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen oder in ihrem gastronomischen Konzept grundlegend umgestaltet werden muss.

Auf gut Deutsch: Der saarländische Verfassungsgerichtshof überprüft, ob für Kneipen, die wegen des totalen Rauchverbots vor dem Ruin stehen, Übergangsregelungen getroffen werden müssen oder ob sie einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.

Der saarländische Verfassungsgerichtshof ist nun nach Meinung der Ja-Sager also sicher auch von der Tabaklobby gekauft worden. Nach ihrer festen Überzeugung hat ja eine Kneipe, die ohne rauchende Gäste vor der Pleite steht, gar keine Existenzberechtigung.

Im Saarland hat – wie in allen Bundesländern – in Wirklichkeit kaum jemand etwas gegen die alte gesetzliche Regelung gehabt. Es gab nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Beschwerden mehr, und alle waren bereit, sich mit der Sache zu arrangieren. Die einzigen, die diese Gesetzesänderung unbedingt und unter allen Umständen haben wollten, waren die Grünen. Sie machten das totale Rauchverbot zur zentralen Bedingung für ihre Regierungsbeteiligung. Darauf wies die saarländische SPD hin, die mit den Grünen auch in Koalitionsverhandlungen gestanden war.  Es wäre nicht mehr als recht und billig, wenn die Grünen für den Schaden haftbar gemacht werden, den sie mit ihrer verbohrten Raucherfeindlichkeit angerichtet haben. Aber die Kosten, auch eventuelle Entschädigungszahlungen an die de facto enteigneten Wirte, werden natürlich wieder einmal am Steuerzahler hängenbleiben.

Im Saarland können die Bürger jetzt immer noch sagen: Das ist nicht unsere Schuld. Die blöden Politiker haben uns das eingebrockt. Dasselbe gilt für Hamburg, wo der DEHOGA auch eine Verfassungsbeschwerde plant. In Bayern hat die Verfassung den Bürgern aber das Recht gegeben, selbst über das Schicksal der Kneipen, der Zigarren-Lounges und der Shisha-Bars zu entscheiden. Auch in Bayern wird es im Fall eines totalen Rauchverbots natürlich Verfassungsklagen geben. Und da es die bayerischen Wähler sind, die über ihr Schicksal entscheiden, ist es ausnahmsweise noch nicht einmal ungerecht, wenn die Kosten, die sich zum Beispiel durch Entschädigungszahlungen für die quasi enteigneten Wirte ergeben würden, am Ende beim Steuerzahler hängenbleiben.

Wer beim Volksentscheid mit NEIN stimmt, der gibt damit also keine Stimme für die Tabaklobby ab, sondern verhindert das Scheitern eines funktionsfähigen Kompromisses. Ein Scheitern, das ihn als Steuerzahler vielleicht noch teuer zu stehen kommen kann.

Daß den Rauchverbots-Befürwortern die Argumente längst ausgegangen sind, das beweist, daß ihnen nun, in der Endphase des Wahlkampfs, nur die allerbilligsten Totschlag-Phrasen übriggeblieben sind, um die Menschen von ihnen Zielen zu überzeugen: Die Verschwörungstheorie von der unheimlichen Bedrohung durch eine finstere Verschwörung der Tabaklobby und die Tränendrüsen-Masche mit den armen, hilflosen Kindern. Beides zielt mitten ins Bauchgefühl, soll ein Gefühl von Angst und Hilflosigkeit und Wut erzeugen und den gesunden Menschenverstand ausschalten.

In Wirklichkeit braucht niemand eine strengere Rauchverbots-Regelung, als sie jetzt schon existiert. Weder in den Bierzelten noch in den Kneipen. Das meint nicht nur die Tabaklobby. Das meinen auch die Wirte, die Bedienungen, die Köche, die Security-Leute und die Mehrzahl der Gäste. Das meinen Raucher, aber auch sehr viele Nichtraucher. Und das meint sogar der Inhaber des bislang einzigen Nichtraucher-Zelts beim Oktoberfest, bei dem alle Nichtraucher, die Wert auf eine rauchfreie Atmosphäre im Festzelt legen, auch ohne gesetzliche Regelung voll und ganz auf ihre Kosten kommen sollten.