“Wer oder was ist das eigentlich – Pro Rauchfrei?” hat sich vielleicht so mancher Nürnberger bei seiner morgendlichen Zeitungslektüre gefragt. Denn dort schaffte es der Name “Pro Rauchfrei” immerhin bis in die Überschrift. Andere Zeitungen griffen die neueste Pressemitteilung des nach eigenen Angaben „größten und modernsten Nichtraucherverbands“ Deutschlands zwar auf, aber an weniger prominenter Stelle. Noch vor ein paar Jahren war Pro Rauchfrei in den Medien wesentlich präsenter als in letzter Zeit. Obwohl die Organisation sich der Interessengemeinschaft angeschlossen hatte, die das Volksbegehren organisierte, über das nun abgestimmt werden soll, ist es sehr viel stiller um Pro Rauchfrei geworden als in den Jahren 2007 und 2008. Über die Gründe zu spekulieren ist müßig, aber der Autor dieser Zeilen tippt darauf, daß Pro Rauchfrei einfach zu „unsexy“ ist. Dem Aktionsbündnis Nichtraucherschutz jedenfalls hat im letzten wie in diesem Jahr jemand anders Gesicht und Stimme verliehen. Dem Vorsitzenden von Pro Rauchfrei kann das kaum gefallen haben.
Aber immerhin ist er neben seiner langjährigen Aktivität als Nichtraucherschützer im Hauptberuf in einer Branche tätig, die gegen ein gewisses Imageproblem anzukämpfen hat. Vorkenntnisse in PR-Arbeit darf man also beim ihm erwarten, und zweifellos fand er es hoch an der Zeit, den Namen Pro Rauchfrei endlich wieder in die Medien zu bekommen. So kam es zu der „repräsentativen“ Erhebung über das Rauchverbot, die angeblich beweisen kann, daß der aktuell gültige Nichtraucherschutz nicht funktioniert.
Was ist das eigentlich: eine repräsentative Erhebung?
Der Begriff „repräsentativ“ ist nicht präzise definiert. Dennoch gibt es ein paar Grundregeln, die bei einer repräsentativen Erhebung zu beachten sind, wenn das Ergebnis wirklich die Realität widerspiegeln soll. Im Jahre 1936 etwa gab es in den USA eine Wahlprognose, für die 2,5 Millionen Menschen befragt wurden, und eine zweite, die auf 500.000 Befragten beruhte. Die erste Prognose lag daneben, weil die Auswahl der Stichprobe nicht repräsentativ war. Die zweite benannte dagegen den Gewinner der Präsidentenwahl korrekt – Franklin D. Roosevelt -, obwohl die Stichprobe so viel kleiner war. Daß Pro Rauchfrei nach eigenen Angaben stolze 28 Prozent aller bayerischen Gaststätten befragt haben will, bedeutet also noch lange nicht, daß die vorgelegten Zahlen alleine schon deshalb eine echte Aussagekraft besitzen.
Ist nun also Pro Rauchfreis Erhebung repräsentativ?
Auch wenn die Methodik nur teilweise offengelegt wurde: Das darf getrost bezweifelt werden. Knapp die Hälfte aller befragten Gaststätten befand sich beispielsweise in nur zwölf bayerischen Städten. Bayern besteht aber aus:
- 25 kreisfreien Städten
- 28 Großen Kreisstädten
- 262 sonstigen Städten
- 386 Märkten
- 1.355 sonstigen Gemeinden
Pro Rauchfrei hat 3409 Gaststätten in zwölf Städten befragt. Und 3836 Gaststätten in den restlichen 2044 Städten und Gemeinden des Freistaates Bayern.
Eine repräsentative Erhebung also. So, so.
Ein näherer Blick ergibt noch haarsträubendere Verzerrungsfaktoren. In München hat man sich etwa auf einen einzigen Stadtteil – Schwabing – beschränkt. 519 Gaststätten wurden dort befragt. Schwabing hat etwa 100.000 Einwohner, München insgesamt 1,35 Millionen. In Schwabing wurde wohl kaum ein Lokal bei der Befragung ausgelassen. Der Rest der Münchner Lokale wurde einfach ignoriert.
Ein repräsentative Erhebung also. So, so.
Auch wie sich die Stichprobe der einzelnen größeren Städte zusammensetzen sollte, scheint niemand im Vorfeld errechnet und den Ermittlern vorgegeben zu haben. Das ist aber kaum ein Wunder. Denn auch wenn Pro Rauchfrei vollmundig behauptet: „Die Kosten der Erhebung wurden allein von Pro Rauchfrei getragen“ und damit suggeriert, es sei ein seriöses Marktforschungsunternehmen gegen Bezahlung mit der „repräsentativen Erhebung“ beauftragt worden, so war doch bei Facebook (Antworten auf den Beitrag vom 15.6., 9.35 Uhr, Screenshot wurde erstellt) in einer Diskussion nachzulesen, daß es Mitglieder von Pro Rauchfrei und andere Unterstützer des Bündnisses waren, die auf ehrenamtlicher Basis diese telefonischen Befragungen vornahmen. Auch Pro Rauchfrei kann einem geschenkten Gaul kaum ins Maul schauen. Es ist keine allzu verwegene Annahme, daß an Daten eben genommen wurde, was von den Freiwilligen von alleine kam. Da gab es bestimmt eifrige und weniger eifrige Telefonierer, und an welchem Ort wieviele Gaststätten durchtelefoniert wurden, hing vor allem von diesem Eifer ab.
Eine repräsentative Erhebung also. So, so.
Die Zahlen der befragten Lokale in den zwölf einzeln genannten größeren Städten Bayerns stehen in genau dem merkwürdigen Mißverhältnis zueinander und zur Einwohnerzahl, wie das zu erwarten ist, wenn man eben das Datenmaterial nehmen muß, daß die freiwilligen Helfer einem beschaffen wollen und können. Nürnberg zum Beispiel hat 500.000 Einwohner. Dort wurden 628 Lokale befragt. Zu den 519 befragten Münchner Lokalen stünde das auch dann in einem krassen Mißverhältnis, wenn sich diese Lokale wirklich in ganz München befunden hätten (1,35 Mio. Einwohner) und nicht etwa nur in Schwabing (100.000 Einwohner).
Eine repräsentative Erhebung also. So, so.
Aber gehen wir doch trotzdem einfach mal – nur als Arbeitshypothese – davon aus, die Erhebung von Pro Rauchfrei hätte tatsächlich die behauptete Aussagekraft über die aktuellen Verhältnisse in der bayerischen Gastronomie. In diesem Fall wären von „insgesamt 7.245 befragten Gastronomiebetrieben [...] 65,3% laut Angaben der Gastwirte komplett rauchfrei.“ In der Tat, das wären weniger absolute Nichtraucherbetriebe, als bislang vermutet. Aber so wenige, daß Nichtraucher nun deshalb den Weltuntergang ausrufen müßten? Das ihnen zur Verfügung stehende Angebot beschränkt sich außerdem nicht auf diese 65,3 Prozent. 8,9 Prozent der Gaststätten haben – wieder nach Angaben von Pro Rauchfrei selbst – neben einem Nichtraucherraum auch einen Raucherraum. Das Angebot für Nichtraucher, wenn beides zusammengezählt wird: 74,2 Prozent, also fast drei Viertel aller Gaststätten.
Dazu kommen noch weitere 4,7 Prozent der Gaststätten, die – erneut nach den Angaben von Pro Rauchfrei – nach außen hin Nichtraucherlokale sind, aber Übertretungen des Gesetzes dulden. Würden sie sich gesetzeskonform verhalten (wozu sie eigentlich verpflichtet sind), dann kämen wir mit 78,9 Prozent aller Gaststätten, die entweder ausschließlich oder neben Angeboten für Raucher auch solche für Nichtraucher haben, doch schon langsam in die Nähe der Zahlen, die laut Pro Rauchfrei von der „Tabaklobby“ frei erfunden sein sollen.
Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn
Gesetzesübertretungen, das mal ganz nebenbei, werden durch ein ausnahmsloses Rauchverbot auch nicht verhindert. Aus Großbritannien und Irland, bei denen die Umsetzung als beispielhaft gilt (die unerwünschten Nebenwirkungen für die Gastronomen dabei einmal ausgeklammert), ist bekannt, daß hohe Geldbeträge eingesetzt wurden, um die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren. Wenn in Bayern künftig auch die Gaststätten, in denen das Rauchen heute ganz offiziell erlaubt ist, es ihren Gästen künftig verbieten müssen, ist nicht weniger, sondern sogar noch viel mehr Kontrollaufwand nötig. Wo sollen wir in Bayern eigentlich in den heutigen Zeiten das Geld dafür hernehmen, das die Iren und Engländer zu Wirtschaftsboomzeiten natürlich noch aus der Portokasse zahlen zu können glaubten? Bleiben also nur Zufallsstichproben, die begleitend zu anderen Kontrollen stattfinden, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Oder Anzeigen von Gästen. Nach Angaben des Münchner KVR werden allerdings nur wenig Gesetzesübertretungen – und in letzter Zeit sogar immer seltener – zur Anzeige gebracht. 7800 Gaststätten insgesamt, mal 30 Öffnungstage, mal – sagen wir mal ganz willkürlich: durchschnittlich 100 Gäste pro Lokal – und dann gab es im Januar nur 44 Anzeigen und im Mai sogar nur noch 19? So schlimm kann es da eigentlich doch gar nicht sein mit den Gesetzesübertretungen.
“Wenn ein Nichtraucher den Wirt seines Stammlokals anzeigt, wird er künftig nicht mehr bedient!”, kann man dagegen einwenden. Und völlig zu Recht! Anzeigen sind ja immer eine zweischneidige Sache. Die anonymen Denunziationen, wie sie Pro Rauchfrei als Serviceleistung anbietet, sind bequem und ermöglichen auch dem größten Feigling, sich bei seinem Wirt nach einer Anzeige weiterhin unbesorgt blicken lassen zu können. Aber diese Vorgehen ist auch unter Nichtrauchern nicht gerade jedermanns Geschmack – erfreulicherweise, denn ein solches doch etwas anrüchiges Instrument nicht zu nutzen, beweist einiges an sittlicher Reife. Aber was nun machen, wenn man seinen Wirt nicht anzeigen, aber trotzdem in seinem Lieblingslokal verhindern will, daß manchmal – etwa zu bestimmten Tageszeiten – verbotenerweise geraucht wird?
Sich hier auf Rufe nach dem Gesetzgeber zu beschränken, ist keine besonders erwachsene Einstellung. Abstimmen kann man in solchen Fällen immerhin noch mit den Füßen. So, wie es die Raucher in ihre (legalen) Raucherlokale zieht, wird ein Lokal ohne eine illegale Raucherlaubnis sich ganz sicher über neu zugewanderte nichtrauchende Gäste freuen. Auch Pro Rauchfrei bestreitet ja nicht, daß solche Lokale die Mehrheit ausmachen: 66 Prozent aller Speiselokale und 75 Prozent aller Cafés seien, so deren Angaben, reine Nichtraucherbetriebe, die auch über keinen Raucherbereich verfügen. Jetzt mal im Ernst: Warum sollten Raucher denn unbedingt ein Lokal vorziehen, in dem sie jederzeit bei einer Kontrolle einen Bußgeldbescheid bekommen können, wenn ihnen auch ausgewiesene Raucherlokalen oder Raucherbereiche von Lokalen zur Verfügung stehen? Die “Illegalen” unter den Lokalen, in denen geraucht wird, sitzen in Wirklichkeit zwischen allen Stühlen und werden sich früher oder später in eine der beiden legalen Richtungen orientieren müssen.
Nichtraucher-Notstandsgebiete?
Der Notstand, behauptet Pro Rauchfrei bestünde aber auch gar nicht bei dieser Art von Lokalen: 77 Prozent der sogenannten „getränkegeprägten“ Gastronomie seien schließlich Raucherkneipen, und bei Diskotheken und Musikbetriebe seien es sogar 78 Prozent. Halten wir an dieser Stelle einen Moment inne, um uns die gesetzlichen Vorschriften noch einmal in Erinnerung zu rufen. Reine Rauchergaststätten haben nach dem aktuell gültigen Gesetz ja bekanntermaßen strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen
- getränkegeprägten Gaststätten sein
- weniger als 75 qm Gastfläche haben
- und keinen abgetrennten Nebenraum
- Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zutritt haben
- im Eingangsbereich müssen sie in deutlich erkennbarer Weise gekennzeichnet sein
Es reicht dabei keineswegs, nur eine dieser Voraussetzungen zu erfüllen.
- Getränkegeprägte Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmeter Fläche sind automatisch Nichtraucherlokale
- Speiselokale mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche sind automatisch Nichtraucherlokale
- Getränkegeprägte Lokale ohne Kennzeichnung als Raucherlokal sind automatisch Nichtraucherlokale
- Getränkegeprägte Lokale mit Nebenraum sind automatisch (im Hauptraum) Nichtraucherlokale
In Diskotheken zum Beispiel darf nach dem Gesetz im Hauptraum keinesfalls geraucht werden. Wenn 78 Prozent von ihnen Raucherbetriebe sein sollen, dann ist damit nicht gemeint, daß dort überall, auch auf der Tanzfläche, geraucht werden darf, sondern dann besteht dort nichts Schlimmeres als ein Nebenraum für Raucher. Wo es doch anders ist, wird gegen das jetzt gültige Gesetz verstoßen. Das ließe sich schon jetzt auf genau dieselbe Weise verhindern, mit der es auch mit einem neuen Gesetz geschehen müßte.
Wieviele Diskotheken insgesamt eigentlich überprüft wurden und in wievielen davon legal in Nebenräumen sowie in wievielen illegal geraucht wurde, diese Frage muß offen bleiben. Pro Rauchfrei hat sich dazu nämlich gar nicht dazu äußert.
Für die 34 Prozent Speiselokale, in denen nach Pro Rauchfrei geraucht werden darf, gilt ähnliches. Diese 34 Prozent unterteilen sich in
- Speisegaststätten mit einem Raucherraum
- Speisegaststätten, in denen das Gesetz übertreten wird und
- Gaststätten, in denen man neben Getränken auch etwas zu essen bekommen kann, ohne daß sie deshalb aber als Speisegaststätten zu gelten hätten. Denn ein Raucherlokal darf auch „einfache Speisen“ anbieten.
Auch hier ist den Zahlen von Pro Rauchfrei nicht zu entnehmen, welche Anteile die beiden ersten Fälle einnehmen. Fall 3 läßt sich durch eine telefonische Befragung ohnehin nicht ermitteln.
Der Dorfwirt als Dorfdiktator
Auch regional gebe es große Unterschiede, so Pro Rauchfrei weiter. In Landgemeinden werde in mehr Gaststätten (40 Prozent) geraucht als in den Großstädten (33 Prozent). „In den ländlichen Regionen Bayerns sind es die Inhaber der einzigen Gaststätte vor Ort, die darüber entscheiden, ob die Bevölkerung dort rauchfrei ausgehen kann. Eine Wahlfreiheit gibt es hier nicht“, folgert Pro Rauchfrei.
Das ist natürlich eigenartig. Hat denn die klassische bayerische Dorfwirtschaft, um die es ja in solchen Fällen meistens gehen sollte, nicht traditionell meistens mehr als einen einzigen Raum? Vergeblich sucht man in Pro Rauchfreis Ausführungen nach Angaben, bei wievielen dieser 40 Prozent es sich denn um reine Raucherlokale handelt und bei wievielen die Raucherlaubnis in einem Raucherraum besteht, der neben einem Nichtraucherraum existiert.
Und überhaupt: Bei wievielen der von Pro Rauchfrei befragten Lokale handelte es sich eigentlich um solche Dorfwirtschaften? Wir erinnern uns: In zwölf von 25 kreisfreien Städten hatte Pro Rauchfrei 3409 Gaststätten befragt. Die restlichen 3836 Gaststätten verteilten sich auf
- die restlichen 13 kreisfreien Städte
- 28 Große Kreisstädte
- 262 sonstige Städte
- 386 Märkte
- 1.355 sonstige Gemeinden
Wieviele der befragten Lokale befanden sich also nun in den 1.355 „sonstigen Gemeinden“? Nur unter diesen können sich ja auch die sprichwörtlichen Dörfer mit nur einem einzigen Lokal mitverbergen. Die Frage muß offen bleiben, und das ist schade. Denn wüßten wir sie, könnten wir als nächstes fragen, wieviele jener Lokale eigentlich von der Raucher-Nebenraum-Lösung Gebrauch machen. Und dann wären wir in jedem Fall schon etwas näher an einer Antwort auf die Frage, ob Nichtraucher, die in Dörfern mit nur einem einzigen Lokal leben, wirklich hilflos der Willkür der dortigen Wirte ausgeliefert sind oder nicht.
Der Verdacht liegt nahe, daß die Zahl der reinen Raucherlokale in den “sonstigen Gemeinden”, sehr, sehr klein ausgefallen ist. Denn wäre mit ihr Eindruck zu schinden, dann hätten wir sie doch ganz bestimmt erfahren.
Mut zur Lücke oder Angst vor der Vollständigkeit?
Je mehr man sich mit den Lücken in den sonst größtenteils ja sehr ausführlichen Informationen befaßt, die von Pro Rauchfrei bereitgestellt wurden, desto mehr fragt sich, ob es wirklich ein Zufall ist, daß ausgerechnet diese Lücken enthalten sind. Eines jedenfalls ist sicher: Pro Rauchfrei wäre es überhaupt nicht gelegen gekommen, hätte die sogenannte „repräsentative Erhebung“ erbracht, daß die “Propaganda der Tabaklobby” stimmt und wirklich nur noch in zehn bis 15 Prozent aller Lokale geraucht wird. Ein solches Ergebnis hätte man wohl nur noch stillschweigend in der Schublade verschwinden lassen können – was den über 50 ehrenamtlichen Helfern, die ihre Freizeit geopfert haben, aber sicherlich kaum hätte vermittelt werden können. Betrachtet man das jetzige Ergebnis, darf vermutet werden, daß es bei aller statistischen Kosmetik für Pro Rauchfrei eine ziemliche Enttäuschung gewesen sein muß. Denn, jetzt mal ehrlich: Was für eine Sensationsmeldung soll das eigentlich sein, daß 80 Prozent aller gastronomischen Betriebe – jedenfalls auf dem Papier – ihr Angebot entweder ausschließlich an Nichtraucher richten oder an Raucher und Nichtraucher? Wäre es umgekehrt, könnte man ja noch verstehen, daß nach Änderungen verlangt würde. Aber eigentlich ist die Nichtraucherwelt doch auch dann fast völlig in Ordnung, sollten Pro Rauchfreis Erhebungen tatsächlich repräsentativ sein – sprich: ein realistisches Bild der bayerischen Gastronomie widerspiegeln. Woran nach den bisher zur Verfügung stehenden Angaben durchaus noch gezweifelt werden darf.
Rauchfreie Gesellschaft und totale Rauchfreiheit
Eine Organisation wie „Pro Rauchfrei“, kann sich damit freilich nicht zufriedengeben, denn auf ihrer Agenda steht nun einmal das totale Rauchverbot in der Gastronomie, und das außerdem nur als einer von vielen Schritten hin zur laut Satzung angestrebten „rauchfreien Gesellschaft“ – eine Wortschöpfung, die George Orwell sicherlich freudig in die von ihm erfundene Kunstsprache „Neusprech“ mit aufgenommen hätte, hätte er zu seiner Zeit schon Forderungen nach „Rauchfreiheit“ voraussehen können. In „Neusprech“, erfunden für den berühmten Roman „1984“, existiert der Begriff „Freiheit“ nämlich ebenso wie in der “Rauchfreiheit” und auch im Namen Pro Rauchfrei ausschließlich im Sinne einer „Freiheit von …“ (z. B. „frei von Mundgeruch“). Die „Freiheit zu …“ („frei zu entscheiden“, frei zu tun“) kommt in dieser Sprache gar nicht vor. Auch nach der Neusprech-Sprachlogik könnte mit „Rauchfreiheit“ nur die Freiheit von Rauch, aber nicht die Freiheit zu rauchen gemeint sein.
Der Roman „1984“ beschreibt bekanntermaßen einen totalitären Staat. Die in diesem Staat gesetzlich vorgeschriebene Kunstsprache ist keine zufällige Entwicklung, sondern eigens dafür erfunden, das Denken der Bewohner in möglichst engen, leicht kontrollierbaren Bahnen zu halten und somit zu verhindern, daß sie beginnen, „Gedankenverbrechen“ zu begehen – also Dinge zu denken, die ihnen zu denken verboten wurde, damit sie dem Staat nicht unbequem oder gar gefährlich werden können. Zum Beispiel über das Konzept der „Freiheit zu …“ nachzudenken. Leisten wir uns also den Luxus, genau darüber nachzudenken. Noch verbietet uns das nämlich niemand!
Das Denken den Befreiern überlassen?
Was macht die “Rauchfreiheit” eigentlich aus der „Freiheit zu …“ des Wirts und seiner Gäste? Und was macht darüber hinaus eigentlich die ganze Passivrauchhysterie mit der Freiheit all derer, die davon betroffen sind – gerade denen, die besonders fest daran glauben und sich in panischer Angst vor dem Kontakt mit Tabakrauch zu schützen versuchen und die “Freiheit von …” mit solcher Vehemenz fordern? Tabakrauch hat in Wirklichkeit gar keine anderen krebserregenden Inhaltsstoffe als andere pflanzliche Verbrennungsprodukte. Wo Kinder um ein Kartoffelfeuer sitzen, das inzwischen den Status einer schönen und erhaltenswerten Tradition hat, die man Kindern unbedingt vermitteln müsse, bekommen sie das Nikotin außerdem gratis noch mit dazu, denn Nikotin ist in allen Nachtschattengewächsen enthalten. Wie groß oder klein die Gefahr durch Passivrauch (und Kartoffelkraut) auch sein mag: Die „rauchfreie“, also die „von Rauch befreite“ Gesellschaft – ist sie wirklich ein Ziel, das für die zu Befreienden wichtig oder auch nur erstrebenswert ist?
Und was sind das eigentlich für Leute, die uns „befreien“ wollen? Durch einen puren Zufall stolperte der Autor dieser Zeilen bei einer Recherche über eine spontane Freudenbekundung der Nichtrauchertruppe „Pro Rauchfrei“ nach dem erfolgreichen Volksbegehren bei Twitter. Die lautete folgendermaßen: „und erst Bayern und dann die ganze Welt!“ Da glaubt man fast, die im Gleichschritt marschierenden Stiefeltritte als Geräuschuntermalung zu hören.
Möchte wirklich im Ernst irgendjemand von diesen Leuten „befreit“ werden? Nur wer dazu aus voller Überzeugung JA sagen kann, für den ist auch beim Volksentscheid am 4. Juli ein JA die richtige Antwort. Wir anderen – und das wird hoffentlich auch in diesen Zeiten immer noch die deutliche Mehrheit sein – sagen NEIN. Weil wir wissen, daß wir in einer Gesellschaft, die sich nur auf “Freiheiten von …” gründet, in Wirklichkeit unfrei sein würden.
